befähigte Person
Was ist eine befähigte Person
laut Definition § 2 BetrSichV – Befähigte Person
weiter definiert in der TRBS 1203
Die befähigte Person für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist z.B.
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), diese darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Prüfungen durchführen
Was ist der Unterschied zwischen Sachkundiger und Fachkundiger