befähigte Person

Was ist eine befähigte Person

laut Definition § 2 BetrSichV – Befähigte Person

weiter definiert in der TRBS 1203

Die befähigte Person für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist z.B.

  • Elektrofachkraft
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), diese darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Prüfungen durchführen

Was ist der Unterschied zwischen Sachkundiger und Fachkundiger