Fachkunde oder Sachkunde
Im Sprachgebrauch wird oft von Fachkunde und Sachkunde im gleichen Kontext gesprochen, allerdings unterscheiden sich diese.
Die Fachkunde (Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG ) wird erreicht wenn auf einem gewissen Gebiet eine spezialisiertes Fachwissen angeeignet wurde, dies wird zum Beispiel durch eine Ausbildung oder Studium erreicht aber auch durch praktische Erfahrung. Allerdings ist dieser Begriff nicht geschützt. Wer Fachkundig ist, ist befähigt eine Bestimmte Tätigkeit auszuüben! Unter umständen kann auch ein Nachweis wie z.B. Fachkundenachweis erforderlich sein (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz – SprengG). Quelle: KomNet
Die Sachkunde wird hingegen nur erlangt wenn man einen behördlich anerkannten Lehrgang besucht hat und diese mit einer Prüfung erfolgreich abschließt. Dies wird durch ein Zertifikat belegt.
befähigte Person
Was ist eine befähigte Person
laut Definition § 2 BetrSichV – Befähigte Person
weiter definiert in der TRBS 1203
Die befähigte Person für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist z.B.
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), diese darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Prüfungen durchführen
Was ist der Unterschied zwischen Sachkundiger und Fachkundiger