Elektrofachkräfte in der Veranstaltungsbranche
Die Elektrofachkraft ist laut DIN VDE 0100 festgelegt.
Hier gibt es einige Infos wie die Branche und die Verbände das sehen
Die Konkretisierung der DIN VDE 0100 der DKE K221 Link
Die Elektrofachkraft ist laut DIN VDE 0100 festgelegt.
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In der Event- und Veranstaltungsbranche ist der sichere Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln keine Option – sondern Pflicht. Ob bei temporären Installationen, Tourproduktionen oder stationären Anlagen in Veranstaltungshallen: Elektrische Sicherheit ist essenziell. Doch welche Prüfungen sind vorgeschrieben? Wer darf sie durchführen? Und wie oft müssen sie wiederholt werden?
Wir geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die wichtigsten Normen und die praktische Umsetzung – mit besonderem Fokus auf Gefährdungsbeurteilung, Umwelteinflüsse und Einsatzbedingungen.
Elektrische Betriebsmittel unterliegen im rauen Veranstaltungsalltag hohen Belastungen. Transport, wechselnde Umgebungseinflüsse, häufiges Auf- und Abbauen – all das kann zu Defekten führen, die mit bloßem Auge oft nicht zu erkennen sind. Ein defektes Kabel oder ein beschädigter Schutzleiter kann jedoch im Ernstfall lebensgefährlich werden.
Die Prüfungen dienen also nicht nur dem Schutz der eingesetzten Technik, sondern auch der Sicherheit von Mitarbeitenden, Künstlern und Gästen.
Bevor elektrische Betriebsmittel oder Anlagen zum ersten Mal eingesetzt werden, ist eine Erstprüfung verpflichtend. Hier greifen – je nach Gerätetyp – mehrere Normen:
DIN VDE 0701-0702
Zum Beispiel: Verlängerungskabel, Leuchten, tragbare Geräte
DIN VDE 0100-600
Diese Norm regelt die Erstprüfung neu errichteter oder wesentlich geänderter elektrischer Anlagen – etwa Bühnenverteilungen, feste Einspeisepunkte oder Stromkästen.
Die Erstprüfung umfasst:
Für den sicheren Aufbau von Stromverteilern gelten zusätzlich:
Wer darf prüfen?
Nur eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation – gemäß TRBS 1203.
Für die Veranstaltungsbranche empfiehlt die DGUV Information 203-005 ein Wiederholungsintervall von alle 6 Monate. Das betrifft insbesondere ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie:
Doch dieses Intervall ist nicht starr vorgegeben – denn die tatsächliche Prüffrist ergibt sich aus einer fundierten Gefährdungsbeurteilung.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1201 muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sie bestimmt das passende Prüfintervall anhand von:
Wichtig: Änderungen der Einsatzumgebung = neue Gefährdungsbeurteilung.
Bei selbst gebauten oder modifizierten Stromverteilungen müssen weitere Normen berücksichtigt werden, die über die reine Prüfung hinausgehen:
Regelt die Bauweise, Schutzart (IP), Belastbarkeit und interne Verdrahtung. Nur vollständig geprüfte Verteilungen dürfen eingesetzt werden – andernfalls muss eine Nachweisführung erfolgen.
Schutz gegen elektrischen Schlag, Erdung, Schutzleiterführung, Abschaltzeiten – unbedingt einhalten!
Für temporäre Anlagen unter freiem Himmel (z. B. Bühnen, FOH, Technikzelte) sinnvoll – auch wenn primär für Baustellen gedacht, wird sie oft analog in der Veranstaltungstechnik angewendet.
Ergänzend zu den technischen Normen empfiehlt sich ein Blick in die VdS-Richtlinien (Versicherungsstandards). Besonders relevant:
Empfohlene Maßnahmen:
Diese Richtlinien sind nicht gesetzlich verpflichtend, werden aber von vielen Versicherungen und Behörden verlangt.
Norm / Vorschrift | Geltungsbereich |
---|---|
DIN VDE 0701-0702 | Prüfung ortsveränderlicher Geräte |
DIN VDE 0100-600 | Erstprüfung ortsfester elektrischer Anlagen |
DIN VDE 0100-410 / -540 | Schutzmaßnahmen, Erdung |
DIN VDE 0100-704 | Temporäre Anlagen / Outdoor |
DIN EN 61439-1/-2 | Bauvorgaben für Stromverteilungen |
TRBS 1201 / 1203 | Prüfarten & Qualifikationen |
DGUV-I 203-005 | Branchenspezifische Prüfintervalle |
BetrSichV §3 & §14 | Gefährdungsbeurteilung & Dokumentation |
VdS 2349 | Versicherungsanforderungen für temporäre Elektroanlagen |
Die Prüfung darf nicht durch beliebiges Personal durchgeführt werden. Voraussetzungen:
Betriebe sollten Prüfverantwortliche benennen und regelmäßige Schulungen dokumentieren.
Jede Prüfung – egal ob nach DIN VDE 0701-0702 oder 0100-600 – muss nachvollziehbar dokumentiert werden:
Tipp: Digitale Prüfbücher oder Prüfsoftware helfen bei Nachvollziehbarkeit, Nachverfolgung und Rechtssicherheit.
Ob Stromverteilung auf einem Open-Air-Festival oder Bühnenverkabelung in einer Stadthalle – elektrische Sicherheit entsteht nicht zufällig. Nur mit systematischer Planung, fundierter Gefährdungsbeurteilung und Prüfung nach VDE- und VdS-Richtlinien lassen sich Risiken minimieren.
Das Zusammenspiel von:
ist entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten.
Die Berührungsgefährliche Spannung wird in 3 Schutzklassen unterteilt. Diese werden auf dem Gerät mithilfe von Symbolen auf Geräten gekennzeichnet
Schutzkontaktstecker mit Schutzleitereinführung in das Gerät. Alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile sind hier mit dem Schutzleiter verbunden.
Diese Geräte haben häufig einen Schutzkontaktstecker (Typ F Stecker, E
Geräte mit einer Doppelten oder verstärkten Isolierung
Diese Geräte haben meist einen E14 Stecker (Typ C Stecker / Eurostecker / Konturstecker)
Schutz durch Kleinspannung
Wechselspannung (AC) 50V
Gleichspannung (DC) 120V
Meist werden Akku betriebene Maschinen hier eingeordnet.
Schuko oder Schutz-Kontakt ist eine Systembezeichnung. Diese wird auch Stecker-Typ F
nach DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02 & DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06
Laut Sozialgesetzbuch § 209 Abs, 1 N1 SGB VII ist die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Anlagen und Betriebsmittel eine Pflicht.
Mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und der DGUV Vorschrift 3 werden Fristen und Durchführung festgelegt.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Bei einem Unfall ist es seit 2009 ein Straftat nach § 26 BetrSichV welche der Betreiber der Anlage haftet. Dies wird durch die Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsichtsamt,…) und Gesetzliche Unfallversicherungen.
Das Prüfgerät muss auch regelmäßig der DGUV V3 Prüfung unterzogen werden sowie alle 2 Jahre kalibriert werden durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Es ist auch vor der Nutzung zu überprüfen. Die Prüfgeräte müssen der Anforderung folgender Richtlinien für Sicherheitsprüfungen erfüllen
Die DGUV Prüfung ist durch eine Prüfer zu erfolgen, dieser ist eine Befähigte Person nach TRBS 1203 durchzuführen. Die Prüfer sind durch den Unternehmensleitung schriftlich zu bestellen. Die Person benötigt eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich und eine mindeste 1 Jährige Berufserfahrung (Funktion und Betriebs weise bekannt ist, Erfahrung über die Durchführung, Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln, ob das Prüfverfahren für die durchzuführende Prüfung geeignet ist) und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Die Prüffristen werden genauer in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert.
Diese sind grundsätzlich durchzuführen bei
Schutzklassen:
Lesetipps: Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1111 , TRBS 1201, DGUV Information 203-070 203-071 203-072