SiGeKo
Weiterbildung
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Baustellenverordung
der aktuelle Version ist am 01.04.2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
Baustellenverordung
Jede Baustelle die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig beschäftigt sind oder mehr als 500 Personentage.
Die Zuständige Behörde muss spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle eine Vorankündigung erhalten. Welche auf der Baustelle ausgehängt wird und ggf. angepasst wird.
Prüfungsfragen
Wann muss ein SIEGEPLAN erstellt werden? In der Planungsphase und fortlaufend anzupassen in der Ausführungsphase
Inhaltliche Mindestanforderung des SIEGEPLANs
- Gewerke übergreifende Gefährdungen
- Räumlich und Zeitliche Gliederung
- Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung
- Zuordnung der Arbeitsschutzbestimmungen
Haftungsansprüche
Zivilrechtliche Haftung
- § 823 (1) BGB Der Koordinator haftet gegenüber auf der Baustelle Beschäftigten, wenn sie infolge mangelhafter Koordination geschädigt werden.
- § 823 (2) BGB
- wenn nicht Vertraglich geregelt, nicht weisungsbefugt.