Kategorie:Arbeitsschutz

Hierarchie der Rechtsgrundlagen

Im Bezug auf die Konkretisierung wird wie folgend im Schaubild aufgezeigt

Es muss differenziert werden, welche Rechtsgrundlage angewandt wird. Es muss stets die höhere Sicherheit eingehalten werden, auch wenn diese untergeordnet ist. Wird eine Lösung, welche den Handlungsempfehlungen nicht entspricht, aber gleich sicher oder höherwertig ist, muss dies nachgewiesen werden.

Motoren und Kinetik

DGUV V 17 (GBV C1) – Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

DGUV Vorschrift 54 (BGV D8) – Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Branchenstandard SQP2 IGVW

DGUV Information 215-320 – Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen

DGUV Grundsatz 315-390 – Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

Fachkunde oder Sachkunde

Im Sprachgebrauch wird oft von Fachkunde und Sachkunde im gleichen Kontext gesprochen, allerdings unterscheiden sich diese.

Die Fachkunde (Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG ) wird erreicht wenn auf einem gewissen Gebiet eine spezialisiertes Fachwissen angeeignet wurde, dies wird zum Beispiel durch eine Ausbildung oder Studium erreicht aber auch durch praktische Erfahrung. Allerdings ist dieser Begriff nicht geschützt. Wer Fachkundig ist, ist befähigt eine Bestimmte Tätigkeit auszuüben! Unter umständen kann auch ein Nachweis wie z.B. Fachkundenachweis erforderlich sein (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz – SprengG). Quelle: KomNet

Die Sachkunde wird hingegen nur erlangt wenn man einen behördlich anerkannten Lehrgang besucht hat und diese mit einer Prüfung erfolgreich abschließt. Dies wird durch ein Zertifikat belegt.

befähigte Person

Was ist eine befähigte Person

laut Definition § 2 BetrSichV – Befähigte Person

weiter definiert in der TRBS 1203

Die befähigte Person für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist z.B.

  • Elektrofachkraft
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), diese darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Prüfungen durchführen

Was ist der Unterschied zwischen Sachkundiger und Fachkundiger

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