Wissen
Antworten auf Fragen, die mir in Betrieben, auf Baustellen und in der Veranstaltungstechnik immer wieder gestellt werden. Kurz gefasst, mit Rechtsgrundlage.
Arbeitsschutz
Welche Regeln gelten – und in welcher Rangfolge?
Im Arbeitsschutz gibt es zwei Stränge nebeneinander: das staatliche Recht und das Recht der Unfallversicherungsträger.
| Ebene | Staatlich | Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Gesetz | ArbSchG, ASiG | SGB VII |
| Verordnung / Vorschrift | BetrSichV, ArbStättV, BaustellV, GefStoffV | DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) |
| Konkretisierung | Technische Regeln: TRBS, ASR, TRGS, RAB | DGUV Regeln, Informationen, Grundsätze |
| Stand der Technik | Normen (DIN, EN, VDE), Branchenstandards | |
Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlich. Wer die Technischen Regeln einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung). Wer davon abweicht, muss mindestens die gleiche Sicherheit erreichen und das in der Gefährdungsbeurteilung nachweisen.
Was ist eine befähigte Person?
Eine befähigte Person hat durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die Kenntnisse, um Arbeitsmittel zu prüfen. So definiert es § 2 Abs. 6 BetrSichV; die Anforderungen im Einzelnen stehen in der TRBS 1203.
Für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ist das in der Regel eine Elektrofachkraft. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Prüfgeräten mitwirken. Der Arbeitgeber bestimmt die befähigte Person und legt Art, Umfang und Fristen der Prüfung fest.
Fachkunde oder Sachkunde – wo ist der Unterschied?
Fachkunde erwirbt man durch Ausbildung, Studium oder praktische Erfahrung auf einem Gebiet (vgl. § 13 Abs. 2 ArbSchG). Der Begriff ist nicht geschützt; je nach Tätigkeit verlangen Vorschriften aber einen Nachweis.
Sachkunde setzt in der Regel einen anerkannten Lehrgang mit bestandener Prüfung voraus und wird durch eine Bescheinigung belegt – zum Beispiel die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519.
Vgl. KomNet NRW
Wann braucht eine Baustelle einen SiGeKo?
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen (§ 3 BaustellV). Das gilt auch, wenn die Gewerke nacheinander arbeiten.
Zusätzlich verlangt die Baustellenverordnung eine Vorankündigung an die Behörde, wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt. Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan braucht es, wenn eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden.
Der Bauherr bleibt verantwortlich, auch wenn er einen Koordinator beauftragt. Die Qualifikation des Koordinators beschreibt die RAB 30.
Elektro
Was verlangt die DGUV Vorschrift 3?
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden. Dafür werden sie geprüft: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen.
- Erstprüfung neuer Anlagen: DIN VDE 0100-600 (gehört zur Errichtung)
- Prüfung nach Instandsetzung von Geräten: DIN EN 50678 (VDE 0701)
- Wiederholungsprüfung von Geräten: DIN EN 50699 (VDE 0702)
- Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen: DIN VDE 0105-100
Die Prüfung führt eine befähigte Person durch, das Ergebnis wird dokumentiert: Prüfer, Datum, Prüfart, Gerät mit eindeutiger Kennung, Messwerte, Bewertung und gegebenenfalls Mängel mit Frist. Die Prüfgeräte selbst werden regelmäßig geprüft und kalibriert.
Lesetipps: BetrSichV, TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203
Wie oft muss geprüft werden?
Die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (BetrSichV). Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte als Orientierung:
| Was | Richtwert |
|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen | 4 Jahre |
| Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art | 1 Jahr |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel | 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate |
| … bei Fehlerquote unter 2 % | verlängerbar, in Werkstätten bis 1 Jahr, in Büros bis 2 Jahre |
Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen: Transport, Witterung, Staub, mechanische Belastung und bisherige Schäden. Mobile Veranstaltungstechnik im Tour- oder Open-Air-Betrieb braucht deshalb oft kürzere Fristen und eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz. Ändert sich der Einsatz, wird die Gefährdungsbeurteilung angepasst.
Was gilt für mobile Stromverteiler?
Ein mobiler Verteiler ist eine Schaltgerätekombination. Gebaut wird er nach DIN EN 61439; wer ihn selbst baut oder umbaut, übernimmt die Herstellerverantwortung und muss die Nachweise führen.
- Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit höchstens 30 mA für Steckdosen bis 32 A (DIN VDE 0100-410)
- Erdung und Schutzleiter nach DIN VDE 0100-540
- Für Shows, Stände und vorübergehende Anlagen: DIN VDE 0100-711; auf Baustellen: DIN VDE 0100-704
Vor dem ersten Einsatz wird geprüft, danach wiederkehrend nach der festgelegten Frist – jeweils mit Sichtprüfung, Erprobung und Messung.
Welche Schutzklassen gibt es?
| Schutzklasse | Schutzprinzip | Typischer Stecker |
|---|---|---|
| I | Leitfähige Gehäuseteile sind mit dem Schutzleiter verbunden | Schutzkontaktstecker (Typ F, „Schuko“) |
| II | Doppelte oder verstärkte Isolierung, kein Schutzleiter | Eurostecker (Typ C) oder Konturenstecker |
| III | Betrieb mit Schutzkleinspannung (bis 50 V AC / 120 V DC) | z. B. Akkugeräte, Netzteile |
Die Schutzklasse bestimmt, welche Messungen bei der Prüfung nötig sind – etwa die Schutzleitermessung nur bei Schutzklasse I.
Veranstaltungstechnik und Mechanik
Welche Vorschriften gelten in Veranstaltungsstätten?
- DGUV Vorschrift 17 und 18 – Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (inhaltsgleich; 17 für die öffentliche Hand, 18 für gewerbliche Betriebe)
- DGUV Regel 115-002 – konkretisiert diese Vorschriften
- DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Information 215-320 – Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen
- DGUV Grundsatz 315-390 – Prüfung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Branchenstandard IGVW SQP2 – Traversen
Alle DGUV-Schriften kostenlos unter publikationen.dguv.de
Wer ist Elektrofachkraft in der Veranstaltungstechnik?
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (DIN VDE 1000-10). Für mobile Anlagen in der Veranstaltungstechnik hat die Branche das genauer beschrieben:
- IGVW SQQ1 – Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik
- IGVW SQP4 – Mobile elektrische Anlagen
- DKE-Hinweis zum Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben mobiler Anlagen
Müssen Anschlagmittel geprüft werden – und von wem?
Ja. Anschlagmittel wie Rundschlingen, Hebebänder, Ketten und Drahtseile sieht sich der Benutzer vor jedem Gebrauch auf offensichtliche Mängel an. Zusätzlich prüft eine befähigte Person sie mindestens einmal jährlich, bei hoher Beanspruchung häufiger. Beschädigte oder nicht mehr lesbar gekennzeichnete Anschlagmittel werden ausgesondert.
Grundlagen und Ablegereife stehen in:
- DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
- DGUV Regel 109-005 und 109-006 – Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen und -Faserseilen
- DGUV Information 209-013 – Anschläger
Was bedeutet WLL?
WLL steht für Working Load Limit: die größte Last, die ein Anschlagmittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch tragen darf. Sie ist nicht die Bruchlast. Die tatsächlich zulässige Last hängt von der Anschlagart ab – im Schnürgang oder bei großem Neigungswinkel sinkt sie deutlich.
Belastungstabellen: DGUV Information 209-021
Brandschutz
Eine Brandabschottung wurde geöffnet – was nun?
Wird eine Abschottung für neue Leitungen geöffnet, muss sie mit einem dafür zugelassenen System wiederhergestellt werden – nach Verwendbarkeitsnachweis und Einbauanleitung des Herstellers. Der Verarbeiter bestätigt das mit einer Übereinstimmungserklärung.
Danach wird die Abschottung neu gekennzeichnet. Fehlt die Kennzeichnung, ist das ein Dokumentationsmangel: Die Leistung gilt dann als nicht vollständig erbracht.
Was verlangen Versicherer zum Brandschutz?
Links
Vorschriften und Regeln
- ArbeitsschutzgesetzArbSchG
- BetriebssicherheitsverordnungBetrSichV
- BaustellenverordnungBaustellV
- DGUV PublikationenVorschriften, Regeln, Informationen
Handlungshilfen
- Handbuch GefährdungsbeurteilungBAuA
- Kompendium ArbeitsschutzBGHW
- DownloadcenterBG RCI
- Bausteine-AppBG BAU
Filme für Unterweisungen
- ArbeitsschutzfilmeBG und Unfallkassen
- FilmportalBGHM
Maschinen und Pressen
Werkzeuge
- draw.ioAblaufdiagramme, kostenlos im Browser
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